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Was ist die Schufa-Klausel?

Durch die SCHUFA-Klausel wird der Kreditgeber von der Bankgeheimnispflicht entbunden.

Angaben zur Person des Kredit-Interessenten und zu seinen kreditbedingten Geschäften werden von den Vertragspartnern an die SCHUFA weitergegeben, wenn der Interessent diesem zustimmt. Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen dürfen dagegen auch ohne persönliche Einwilligung aufgenommen, aufbewahrt und auf Anfrage mitgeteilt werden.

Die neue Fassung der SCHUFA-Klausel gilt nicht nur für Verbraucher, sondern für jede "natürliche Person". Sie gilt insgesamt für Europa und ausdrücklich nicht nur für Geldinstitute und Handelsunternehmen, sondern für alle Unternehmen, die ihre Abnehmer auf Kreditbasis betreuen. Sie verweist auch auf das Scoring-Verfahren, die mathematische Methode der Risikoabschätzung. Die nachfolgende SCHUFA-Klausel steht als Beispiel für die verschiedenen Klauseln, deren Inhalte sich im wesentlichen lediglich durch den Vertrag, z.B. Girokontovertrag, Kreditvertrag, Kreditkartenvertrag, unterscheiden:

Ich willige ein, dass das »Kreditinstitut« der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird das »Kreditinstitut« der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- oder Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Insoweit befreie ich das »Kreditinstitut« zugleich vom Bankgeheimnis.


Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Kreditgesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.
Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt.
Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).

Man kann Auskunft bei der SCHUFA über die sich selbst betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

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